Krisenmanagement

Kommunales Krisenmanagement

Nicht nur die Katastrophenschutzbehörden (Stadt- und Landkreise, Mittelbehörden, Landesregierungen) sind verpflichtet, ein reaktionsfähiges Krisenmanagement vorzuhalten. Der DStGB weist in seiner Dokumentation No 123 „Bevölkerungsschutz in Städten und Gemeinden” darauf hin, dass sich auch kreisangehörige Gemeinden auf Krisensituationen und außergewöhnliche Schadenereignisse vorbereiten müssen.
Aber nicht nur das Selbstverständnis der kommunalen Verantwortungsträger, sondern auch die deutsche Gesetzgebung ist eindeutig. Die Grundrechte begründen einen Anspruch des Bürgers gegen die zuständigen staatlichen Stellen auf adäquate Krisenbewältigung. Der Anspruch aus einer Verletzung der Amtspflicht wird von den Gerichten sehr weitgehend interpretiert. Die Gemeinden und die Landkreise haben sich hinreichend auf die Bewältigung von Krisensituationen vorzubereiten. Dazu gehört auch die Gestellung von genügend ausreichend geschulten Personals (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.1994 – III ZR 109/92 (Frankfurt)). Eine nicht hinreichende Vorbereitung könnte eine Unterlassung darstellen, aus die eine Haftung des Staates für aufgetretene Schäden folgen kann. Und bei einer Amtspflichtverletzung besteht die Möglichkeit, dass das kommunale Oberhaupt in Regress genommen und strafrechtlich belangt wird (vgl. Urteil des Amtsgerichts Schwalmstadt vom 20.02.2020).
Ich helfe Ihnen sich, die Verwaltungsspitze mit Ihren administrativ-organisatorischen und operativ-taktischen Unterstützungsgremien, entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen vorzubereiten.

Betriebliches Krisenmanagement

Eine Reihe von Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ein den Risiken und Bedrohungen angepasstes Krisenmanagement vorzuhalten. Aber eigentlich ist es ein Thema für alle Unternehmen. Ihre Reputation wird leiden, wenn Sie Krisen nicht nach Stand der Technik professionell abarbeiten.
Der Vorwurf sich nicht ausreichend auf Krisen vorbereitet zu haben, wird von den Kunden entsprechend honoriert werden – ein Shitstorm in den Social Media ist vorprogrammiert.
Ich unterstütze Ihr Krisenmanagement bei der Aufstellung und Unterhaltung eines ganzheitlichen, alle Risiken und Bedrohungen berücksichtigenden Krisenmanagements. Ziel ist es, die Erkenntnisse und die Gegenmaßnahmen der unterschiedlichen Unternehmensbereiche, wie
• Allgemeines Krisenmanagement
• Public Relations und Information Security
• Business Continuity und Supply Chain Management
• Antiterror-Management
• IT Security und IT Service Continuity Management
reibungslos miteinander zu verknüpfen.

Möchten Sie mehr erfahren?
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie Ihre Organisation auf mögliche Krisen vorbereiten und somit die Resilienz steigern können, so rufen Sie mich unter +49 (0) 1705072393 an oder senden Sie mir eine E-Mail mit Ihren Fragen info@beratung-karsten.de